Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB des Fotografen-Handwerks (Bundesanzeiger Nr. 88 v. 15.05.02 – Seite 10.436)

I. Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. „Lichtbilder“ i.S. dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder Medium sie erstellt wurden (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, elektronische Stehbilder, Videos usw.).

II. Urheberrecht

Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtgesetzes zu. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars. Der Besteller eines Bildnisses hat kein Recht, ohne Zustimmung des Fotografen das Lichtbild zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf verlangen, als Urheber genannt zu werden. Der Fotograf ist berechtigt, bei ihm bestellte Bildnisse zu eigenen Werbezwecken zu verwenden.

III. Vergütung

Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zzgl. gesetzlicher MwSt. berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorar, Spesen, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

IV. Haftung

Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. Der Fotograf verpflichtet sich, Negative/Dateien sorgfältig aufzubewahren; er ist berechtigt, diese nach 2 Jahren zu vernichten.

V. Nebenpflichten

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- oder Reproduktionsrecht besitzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen.

VI. Leistungsstörungen, Ausfallhonorar

Hat der Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung ausgeschlossen. Wird ein Auftrag ohne Verschulden des Fotografen nicht ausgeführt, so steht ihm ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu.

VII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekanntgewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VIII. Schlußbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Fotografen. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.